Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Fremdsprachenagentur

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit
unseren Kunden. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen
des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass wir sie im Einzelfall
explizit anerkannt haben.
Die AGB werden von dem Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte
Dauer der Geschäftsbeziehung, auch wenn wir auf die AGB bei Annahme einzelner Aufträge nicht
mehr Bezug nehmen.
Sie gelten auch für künftige Geschäfte.
Kunden sind sowohl juristische als auch natürliche Personen.

1. Aufträge, Lieferung

a)
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäftes zweifelsfrei erkennen lassen.
Bei Auftragserteilung sind vom Auftraggeber die Zielsprache, die Branche, Umfang und Verwendungszweck
der Übersetzung, die Notwendigkeit von Beglaubigungen, besondere Terminologiewünsche ( Liste
eingeführter und üblicherweise in der Branche verwendeter Fachbegriffe) sowie besondere Wünsche hinsichtlich
des Layouts (der Speicherung auf bestimmten Speichermedien, der Benennung der Datei, Druckreife,
Anzahl der Ausfertigungen etc.) anzugeben.
Ist die Übersetzung für den Druck, auch den Aufdruck auf Etiketten, Schildern, Beipackzetteln
oder Waren bestimmt oder für eine Veröffentlichung im Internet vorgesehen, hat uns der Auftraggeber vor
Drucklegung oder dem Hochladen ins www einen Abzug bzw. inoffiziellen Serverzugang zwecks
Korrektur zukommen zu lassen.
Informationsmaterial und Unterlagen, die zur qualitätsgerechten Ausführung des
Übersetzungs-/Dolmetscherauftrags erforderlich sind, sind uns vom Auftraggeber unaufgefordert bei
Auftragserteilung zu übergeben (z. B. Hinweise auf Webpages, Abbildungen, Zeichnungen, Listen und
Erläuterungen zu im Text enthaltenen Abkürzungen, Tabellen u.s.w.).
Falls das zur Verfügung gestellte Informationsmaterial nicht ausreichend sein sollte, können
Informationen nachgefordert werden.
b)
Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen
Bestätigung. Wir haften nicht für Mängel oder Verzögerungen, die durch falsche, unklare, unvollständige,
oder unleserliche Angaben des Auftraggebers, entstehen.
c)
Übersetzungen werden von uns in der Regel per E-Mail versendet. Beglaubigte Übersetzungen werden
per Postzustellung geliefert, auf Verlangen des Auftraggebers auch per Einschreiben.
Sobald wir die Übersetzung an ein Transportunternehmen übergeben haben, geht die Gefahr auf
den Auftraggeber über. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für
eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust wird keine Haftung
übernommen.
d)
Wir behalten uns das Recht vor, die erteilten Aufträge von Übersetzern unseres Vertrauens erledigen
und korrigieren zu lassen und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Translation Memory Systeme
einzusetzen.
Liefertermine gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber
schriftlich bestätigt worden sind.
Im Fall der nicht rechtzeitigen Übermittlung der für die Übersetzertätigkeit notwendigen Unterlagen sowie
bei unvollständigen, falschen, unklaren, oder unleserlichen Angaben und Übersetzungshilfen sind wir an ein
verbindlich vereinbartes Lieferdatum nicht gebunden. Eine beidseitig vereinbarte Lieferfrist beginnt erst
an dem Tag, an dem uns sämtliche Unterlagen und Informationen gemäß Pkt. 1a vollständig vorliegen.
Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen des Ausgangstextes sowie der Layoutanforderungen
können eine Veränderung des Liefertermins bewirken.
e)
Sollten wir aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund einen verbindlich vereinbarten Liefertermin
nicht einhalten können, hat der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
f)
Wird vom Auftraggeber nachträglich eine Verkürzungen der vereinbarten Lieferfrist gefordert, was
Zusatzaufwendungen und ggf. die Einbeziehung weiterer bzw. mehrerer Übersetzer bedingt, kann dies
zu Mehrkosten führen. Gleiches gilt für die Erhöhung der Textmenge innerhalb des Bearbeitungszeitraumes
und für Nachträge zum betreffenden Auftrag.
g)
Für Dolmetschereinsätze werden Tagespauschalen oder Angebotspreise berechnet. Die Vergütung
der Zeiten für An- und Abreise ist in den Pauschalen bzw. Angebotspreisen bereits enthalten.
Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet.
h)
Die mietweise Überlassung von Dolmetschkabinen (und/oder Veranstaltungstechnik) erfolgt prinzipiell
nur über vorab abgegebene Angebote. In den Angebotspreisen sind sämtliche Kosten für Transport,
Aufbau, Abbau und Betreuung durch einen Techniker und dessen Übernachtung enthalten.
Ausgenommen sind Personenführungsanlagen, die auf dem Postweg zugestellt werden.
Der Auftraggeber hat mit eigenem Personal für die vollständige Rückgabe der ausgeliehenen Kopfhörer
und Empfangsgeräte zu sorgen. Fehlende Komponenten werden in Rechnung gestellt.
Falls die Anzahl der benötigten Komponenten (Lautsprecher, Empfangsgeräte, Kopfhörer) die
angebotene und bestellte Menge übersteigt, werden die Mehrkosten in Rechnung gestellt.

2. Zahlung

a)
Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich sofort nach Erhalt zur
Zahlung fällig, es sei denn, sie weisen anders lautende Zahlungstermine auf.
b)
In Einzelfällen bei Großaufträgen oder ungewöhnlich langen Bearbeitungszeiten sind wir
berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine
entsprechende Rechnung.
c)
Wird ein Übersetzungsauftrag storniert, hat uns der Auftraggeber die bis zur Stornierung durchgeführten
Arbeiten zu vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten. Dolmetschaufträge bleiben bis 10 Tage
vor dem vereinbarten Einsatztermin stornofrei. Danach werden 50 % berechnet.
Erfolgt die Stornierung am Vortag oder am Einsatztag, werden 100 % des vereinbarten Honorars
in Rechnung gestellt.

3. Abnahme, Mängelrügen

a)
Die Abnahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferung, ist eine Pflicht des Auftraggebers.
Lehnt er die Abnahme ab oder unterlässt diese, befindet er sich ohne weitere Mahnung in Abnahmeverzug
und haftet für alle daraus entstehenden Schäden.
b)
Im Falle einer Mängelrüge hat der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen Mangel so genau wie
möglich in schriftlicher Form zu erklären. Der Auftraggeber hat uns eine angemessene Frist zur
Mängelbeseitigung einzuräumen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, sind wir berechtigt, auf Basis
einer erneuten Mängelbeschreibung die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite
Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde zum Rücktritt vom Auftrag/Vertrag berechtigt.
Bei der letztgenannten Alternative verbleiben sämtliche Rechte an der Übersetzung bei uns.
Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
c)
Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung keine Mängel an, so gilt
die Übersetzung als abgenommen.
d)
Der Nacherfüllungsanspruch des Auftragebers, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatz
verjähren vorbehaltlich der §§ 202, 634a Abs.3 BGB innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Leistung.

4. Haftung, höhere Gewalt, Viren

a)
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im weitesten Sinne gegenüber uns sind ausgeschlossen,
mit Ausnahme der Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für die wenigstens
fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die wenigstens fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder für die Nichteinhaltung einer Garantie für das Vorhandensein einer
Eigenschaft oder das arglistige Verschweigen von Mängeln. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen uns auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen
Erfüllungsgehilfen unserer Firma. Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum
Nachteil des Auftraggebers verbunden.
b)
Wir haften nicht für Schäden, die durch externe Störungen unseres Betriebsablaufes verursacht wurden,
insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Stromausfälle, Streiks, Verkehrsstörungen,
Netz- und Serverfehler u.s.w.
c)
Wir haften nicht für Schäden, die trotz permanenter Virenkontrolle unseres Systems durch Computerviren,
Trojaner oder andere Schadprogramme verursacht werden. Das gilt insbesondere für beschädigte, unvollständige
bzw. verlorene Inhalte sowie Layoutierungen nach der elektronischen Übertragung.
d)
Wir haften nicht für Folgekosten, die durch fehlerhaften Druck entstehen, wenn uns nicht vor der
Auftragsannahme der Übersetzung die Druckabsicht mitgeteilt wurde, wenn keine doppelte Korrektur
der Druckfahne erfolgte und keine schriftliche Druckfreigabe vorliegt.
e)
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, wenn Webpage-Übersetzungen nach dem Einladen der
Dateien ohne Korrektur durch einen zweiten unabhängigen Übersetzer durch den Auftraggeber
freigeschaltet werden.
f)
Die Haftung wird im Übrigen im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit
auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und
auf maximal 20.000,00 € sow ie im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz und g rober Fahrlässigkeit der
Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder
Leistung und auf maximal 30.000,00 € beschränkt.

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt

a)
Gegen Ansprüche unsererseits kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten
oder von uns anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis
resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
b)
Die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bis dahin
hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

6. Urheberrecht, Ansprüche Dritter

a)
Sämtliche im Rahmen der Übersetzertätigkeit entstehenden Memory-Dateien oder Terminologielisten
sind urheberrechtlich geschützt. Eine mögliche Übertragung der Rechte wird mit dem Auftraggeber bei
Auftragsannahme vereinbart.
b)
Tonaufzeichnungen von gedolmetschten Texten sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Dolmetschers zulässig.
c)
Für den Fall einer mit der Übersetzertätigkeit im Zusammenhang stehenden Verletzung eines uns nicht
bekannten Urheberrechts übernehmen wir keine Haftung. Werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so
ist der Auftraggeber verpflichtet, uns in vollem Umfang davon freizustellen.

7. Datenschutz, Geheimhaltung

Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung aller Informationen und Sachverhalte, die uns im Zusammenhang
mit der fremdsprachlichen Bearbeitung zur Kenntnis gelangen. Auf Anfrage geben wir Geheimhaltungserklärungen
ab.

8. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Übersetzungen der Sitz
unserer Firma. Erfüllungsort für Dolmetscherleistungen, die nicht am Sitz unserer Firma erbracht werden,
ist der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ort.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen
Kaufrechts. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts handelt, wird als Gerichtsstand der Sitz unserer Firma vereinbart. Sind oder werden
Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen davon nicht berührt.

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Stand: 10.01.2012